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   BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06   

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https://dejure.org/2006,19306
BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06 (https://dejure.org/2006,19306)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2006 - 4 B 16.06 (https://dejure.org/2006,19306)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2006 - 4 B 16.06 (https://dejure.org/2006,19306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung im Fall des Umfangs der Bestandskraft von auf der Grundlage von DDR Normen ergangenen Baugenehmigungen; Revisionsrechtlicher Vortrag der Verletzung von Denkgesetzen im Rahmen der Tatsachenwürdigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06
    Der Auslegung des Inhalts eines konkreten Verwaltungsakts kommt eine fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung jedoch nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2000 BVerwG 11 B 18.00 juris).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06
    Es wird nicht von der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes für das Bodenrecht umfasst (vgl. BVerfGE 3, 407 ).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung werden jedenfalls in der Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zugerechnet; eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung, die ausnahmsweise als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 BVerwG 4 C 28.89 BVerwGE 84, 271 ), liegt hier nicht vor.
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96

    Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06
    Sie sind revisibles Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO nur dann und soweit, wie dies Art. 9 des Einigungsvertrages bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996 BVerwG 4 B 46.96 Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 296).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03

    Revisionsrechtliche Zuordnung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen die Denkgesetze;

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06
    Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2003 BVerwG 5 B 24.03 juris).
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