Rechtsprechung
BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung im Fall des Umfangs der Bestandskraft von auf der Grundlage von DDR Normen ergangenen Baugenehmigungen; Revisionsrechtlicher Vortrag der Verletzung von Denkgesetzen im Rahmen der Tatsachenwürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - 2 B 1.03
- BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06
Der Auslegung des Inhalts eines konkreten Verwaltungsakts kommt eine fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung jedoch nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2000 BVerwG 11 B 18.00 juris). - BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
Auszug aus BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06
Es wird nicht von der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes für das Bodenrecht umfasst (vgl. BVerfGE 3, 407 ). - BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06
Die Grundsätze der Beweiswürdigung werden jedenfalls in der Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zugerechnet; eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung, die ausnahmsweise als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 BVerwG 4 C 28.89 BVerwGE 84, 271 ), liegt hier nicht vor. - BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96
Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR
Auszug aus BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06
Sie sind revisibles Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO nur dann und soweit, wie dies Art. 9 des Einigungsvertrages bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996 BVerwG 4 B 46.96 Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 296). - BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03
Revisionsrechtliche Zuordnung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen die Denkgesetze; …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06
Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2003 BVerwG 5 B 24.03 juris).